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Thüringer Arbeitsschutzpreis 2013: „Prävention zahlt sich aus … !“ 18.07.2012

Pressemitteilung 05/2012 des TLAtV

Bereits zum vierzehnten Mal wird jetzt erneut der Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ ausgelobt. Im Jahr 2000 erstmalig verliehen, besteht der Arbeitsschutzpreis 2013 wieder aus einer Medaille und einem Preisgeld von insgesamt maximal 8.000 Euro.

Pressemitteilung 05/2012


Thüringer Arbeitsschutzpreis 2013:


„Prävention zahlt sich aus … !“

 

Inzwischen ist es zur Tradition geworden, dass das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) jährlich aus Anlass des Thüringer Arbeitsschutztages einheimische Unternehmen, die vorbildliche Lösungen und Vorhaben auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes realisiert haben, mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“ auszeichnet.


Bereits zum vierzehnten Mal wird jetzt erneut der Preis ausgelobt. Im Jahr 2000 erstmalig verliehen, besteht der  Arbeitsschutzpreis 2013 wieder aus einer Medaille und einem Preisgeld von insgesamt maximal 8.000 Euro.

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Der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die menschengerechte Gestaltung der Arbeit ist ein wichtiges Anliegen der Arbeitsschutzbehörden des Freistaates Thüringen. Bei der Umgestaltung von  Arbeitsplätzen und Produktionsstätten, aber auch bei der Entwicklung und der Anwendung von neuen technischen,  technologischen und organisatorischen Lösungen sollen sicherheitstechnische und gesundheitliche Risiken für die  betroffenen Beschäftigten abgebaut werden.


Prävention zahlt sich aus

„Arbeitsschutz zählt und Prävention zahlt sich aus – für die Beschäftigten, für das Unternehmen und für die Volkswirtschaft“, so Falk Haase vom Thüringer Landesbetrieb und technischen Verbraucherschutz. Und so sollen mit dem Thüringer Arbeitsschutzpreis Unternehmen oder auch Einzelpersonen ausgezeichnet werden, die auf 2 vorbildliche Weise zeigen, wie man sich innovativ und wirksam für die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz einsetzen kann.

Gegenstand der eingereichten Anträge sollten Lösungen sein, die über das in den Gesetzlichkeiten zum Arbeitsschutz geforderte Maß hinaus gehen sowie die humane Gestaltung von Arbeitsplätzen und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe sichern und damit zur Schaffung von wettbewerbsfähigen und zukunftssicheren Arbeitsplätzen in Thüringen beitragen sowie in der Aus- und Fortbildung zur Anwendung kommen.


Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sowie die Richtlinie sind im Internet unter http://th.osha.de/ (Themen, Arbeitsschutzpreis „Johannes Bube“) zu finden. Sie können aber auch direkt beimzuständigen Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz (TLAtV), Karl-Liebknecht-Str. 4 in 98527 Suhl, angefordert werden. Auch die Regionalinspektionen des TLAtV in Erfurt, Gera, Nordhausen und Suhl beraten gerne alle interessierten Thüringer Betriebe. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Oktober 2012.


Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch das Votum einer fachkundigen, ehrenamtlich tätigen, unabhängigen Jury, die aus Wissenschaftlern sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besteht, die durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit berufen worden sind.


Johannes Bube

Der Name Johannes Bube steht für einen 1687 in Seebergen bei Gotha geborenen Arzt, der im Jahr 1721 über die sogenannte „Seeberger Steinbrecherkrankheit“ promovierte. Die Dissertation setzt sich mit dem Krankheitsbild der Silikose in Verbindung mit Tuberkulose der in den Seeberger Steinbrüchen Beschäftigten auseinander und stellt damit den ältesten Beleg für die richtige Deutung einer arbeitsbedingten Erkrankung in Thüringen dar.


Thüringer  Landesbetrieb  für  Arbeitsschutz  und  technischen  Verbraucherschutz

98527                   Suhl Karl-Liebknecht-Straße 4                   Tel.: 03681/735400


16.07.2012
Verantwortlich: Falk Haase