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Medizinprodukte

Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen einschließlich Software, die der Diagnose, Therapie, Verhütung oder Linderung von Krankheiten oder Behinderungen des Menschen oder der Empfängnisverhütung dienen, wobei die Wirkung im Unterschied zu Arzneimitteln primär physikalisch erfolgt. Ein Medizinprodukt kann also sowohl ein einfaches Pflaster als auch ein hochkomplizierter Kernspintomograf sein.

Der Thüringer Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz überwacht und berät die Hersteller und Betreiber von aktiven Medizinprodukten (deren Betrieb von einer Stromquelle oder anderen Energiequelle abhängig ist).

Zu unseren Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Bearbeitung von Anzeigen von Firmen, die Medizinprodukte erstmalig in Verkehr bringen
  • die Bearbeitung von Anzeigen von klinischen Prüfungen von Medizinprodukten sowie deren Überwachung
  • das Ausstellen von Ausfuhrbescheinigungen für den Export in Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
  • die Abwehr von Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Medizinprodukten

Gesetzliche Grundlagen

Hier finden sie alle Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen zum Thema „Medizinprodukte“ :

DIMDI- Deutsches Institut für Medizinische Information und Dokumentation


Handlungsanleitungen und Informationen

Formulare für Anträge und Anzeigen

Merkblätter


Aktuelle Themen

BfArM-Bewertung bezüglich Sauerstoffkonzentratoren

Information des BfArM zu Empfehlungen der FDA zu Massagegeräten „Shoulder Flex“ von King International

Hinweise des BfArM zum neuen Formular zur Meldung von Vorkommnissen mit Medizinprodukten für Hersteller von Medizinprodukten und deren Bevollmächtigte

Empfehlungen des BfArM